GoBD und Verfahrensdokumentation

Die neuen Regelungen des Bundesministerium für Finanzen sind seit dem 01.01.2020 in Kraft getreten.

Der gesetzliche Anspruch an Aufzeichnungen und Daten der Unternehmen nimmt immer mehr zu.
Der erste Gesetzentwurf war besonders anspruchvoll. Mit dem Schreiben vom 28.11.2020 kommt das Bundesministerium für Finanzen mit einer Überarbeitung zahlreichen Forderungen aus der Wirtschaft nach.

Ohne Hilfe sind viele Unternehmer kaum noch in der Lage diese Anforderungen zu erfüllen und sich in die Regelwerke vollumfänglich einzuarbeiten.
RBK hat sich daher entschlossen, die Kunden im Rahmen ihrer Dienstleistungen entsprechend zu beraten. Dabei werden die betrieblichen Strukturen überprüft und, falls noch nicht vorhanden, die gesetzlich geforderte Verfahrensdokumentation erstellt.

In vielen Fällen können für die Beratung Fördergelder beantragt werden. Wir ünterstützen Sie bei der Beantragung und helfen Ihnen gerne diese Hürden zu nehmen.

(GoBD = Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zu Datenzugriff).